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Autobahngebühren und Strafen - Schnell unterwegs in Tirol

Eine Anreise mit dem eigenen Auto bringt einiges an Komfort mit sich. Man erspart sich die Wartezeiten und das Umsteigen, braucht beim Einpacken nicht so sehr auf das Gewicht zu achten, wie wenn man alles selber tragen müsste und hat natürlich über allem die Freiheit, die Route ganz nach den eigenen Bedürfnissen zu planen.

Autobahngebühren und Strafen
Autobahngebühren und Strafen

Damit der Grenzübertritt aber nicht gleich mit einer unangenehmen Begrüßung startet, ist es wichtig zu wissen, dass in ganz Österreich die Benutzung von Autobahnen und beinahe allen Schnellstraßen kostenpflichtig ist. So auch in Tirol, wobei diese Pflicht bereits ab der Staatsgrenze gilt.

Der Schlüssel in die rasante Welt der Autobahnen ist ein Aufkleber, der an den meisten Tankstellen und Trafiken bzw auch online unter www.asfinag.at erhältlich ist (auch bei grenznahen Tankstellen und Autofahrerclubs im Ausland) – die so genannte Autobahnvignette.

Die Kosten für 2023 betragen dabei:

10 Tage: 9,90 EUR (PKW), 5,80 EUR (Motorrad)
2 Monate: 29 EUR (PKW), 14,50 (Motorrad)
1 Jahr: 96,40 EUR (PKW), 38,20 EUR (Motorrad)


Da die Gültigkeit der 10-Tages-Vignetten und der 2-Monats-Vignetten per Hand eingestanzt wird, sollten Sie beim Kauf sofort kontrollieren, ob das korrekte Datum markiert wurde.
Bewahren Sie den unteren Abschnitt der Vignette sorgfältig auf – im Fall eines Scheibentausches, kann durch die übereinstimmende Seriennummer Ersatz geleistet werden. Sollten Sie die Vignette digital erwerben, so können Sie im ASFINAG Mautshop die Gültigkeitsdauer auswählen bzw. Ihr KFZ-Kennzeichen, Ihre E-Mail-Adresse und den Zulassungsstaat selbst eintragen und dann via PayPal oder Kreditkarte bezahlen.


Was die Anbringung der Vignette betrifft, gibt es einige Regeln zu beachten. Aufgeklebt wird sie auf der Windschutzscheibe – entweder am linken Rand oder hinter dem Innenrückspiegel. Auf keinen Fall darf sie auf einer Seitenscheibe oder einem Tönungsstreifen angebracht werden. Außerdem dürfen nicht mehr als zwei österreichische Vignetten gleichzeitig auf der Scheibe kleben. Nach Ende der Gültigkeit ist also Schaben angesagt.
Bei Motorrädern müssen Sie die Plakette an einem sichtbaren, nicht entfernbaren – oder nur schwer entfernbaren – Teil anbringen.

Vignetten sind fahrzeugbezogen – bei einem Wechselkennzeichen braucht also dennoch jedes Fahrzeug eine eigene. Anhänger und Wohnwagen sind übrigens nicht vignettenpflichtig – allein das Zugfahrzeug benötigt eine.

Bei fehlender oder abgelaufener Vignette muss eine Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro bezahlt werden, wird diese nicht beglichen, so droht eine Anzeige sowie eine Geldstrafe von zumindest 300 Euro. Genauere Informationen beziehen Sie über die Website der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG).

Zusätzliche Arten des Road Pricings

Neben den Autobahnen und Schnellstraßen gibt es in Österreich noch weitere Formen des Road Pricings – die Maut und die Sondermaut.

Die Brenner-Autobahn (A13) ist eine Sondermautstrecke. Sie kann deswegen auch ohne die generell-gültige Autobahnvignette befahren werden, da eine Mautgebühr separat zu bezahlen ist. Aber Vorsicht – auf der anschließenden A12 gilt wieder Vignettenpflicht! Auf der Brenner-Autobahn kostet eine Einzelfahrt 11 EUR. Eine Jahreskarte schlägt sich mit 114 EUR zu Buche. Haben Sie allerdings eine Vignette angebracht, vermindert sich der Jahrespreis auf 74 EUR.

Die zweite Sondermautstelle in Tirol ist die Arlberg-Schnellstraße (S16), die durch den Arlbergtunnel führt. Hier kostet eine Einzelfahrt 11,50 EUR, während eine Jahreskarte ebenfalls auf 114 EUR kommt (mit Vignetten-Ermäßigung 74 EUR).

Wenn Sie außerdem folgende Straßen passieren möchten, fallen ebenfalls Mautgebühren an:

Die Felbertauern-Mautstraße (P1), die von Mittersill nach Matrei durch den Felbertauerntunnel führt. Einmaliges Passieren kostet 13 EUR (Anrainertarif 11 EUR, ADAC-Vorverkaufsticket für Hin- und Retourfahrt um 23 EUR). Die Jahreskarte ist um 140 EUR erhältlich.
Darüber hinaus gibt es den 1-Tages-Mautpass, der als „Bonuskarte” vertrieben wird und für 19,50 EUR zu haben ist. Damit dürfen Sie die Strecke an einem Tag beliebig oft passieren.
Die Preise für PKW und Motorrad unterscheiden sich nicht voneinander.

Fahrten auf der Silvretta Hochalpenstraße (L188/B188) kosten 18 EUR für PKWs (E-PKWs 14 EUR) und 14,50 EUR für Motorräder (E-Motorräder 11,50 EUR).

Die Ötztal-Straße (B186) führt über das Timmelsjoch, einem Grenzpass zwischen Österreich und Italien. PKW-Fahrer zahlen für die einfache Fahrt 18 EUR. Hin/Retour kommt auf 24 EUR, während die Saisonkarte um 80 EUR zu haben ist. Biker kommen bei der einfachen Fahrt auf 16 EUR. Hin/Retour kostet 21 EUR, während die Saisonkarte sich ebenfalls mit 80 EUR zu Buche schlägt.

Bußgelder, mit denen Sie in Österreich rechnen müssen

Grenzenloses Rasen ist auf österreichischen Straßen jedoch nicht erlaubt. Achten Sie auf die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten:

Ortsgebiet: 50 km/h
Freilandstraße und Autostraße: 100 km/h
Autobahn: 130 km/h


Wenn Sie mit einem Anhänger auf Freilandstraßen und Autobahnen unterwegs sind, verringert sich die Höchstgeschwindigkeit entsprechend dem Gewicht des Anhängers. Die 50 km/h im Ortsgebiet hingegen, bleiben gleich.


Wer zu schnell unterwegs ist und von einem Kontrollorgan oder einer Kontrolleinrichtung (Polizist, Radar-Box, Überkopf-Messstellen) erwischt wird, hat mit folgenden Strafen zu rechnen:
Das genaue Ausmaß der Strafe hängt immer von den Umständen ab. Richtwertmäßig kann aber von folgenden Beträgen ausgegangen werden:

bis 20km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit: zwischen 30 und 50 EUR
20 bis 30 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit: zwischen 50 und 70 EUR
30 bis 40 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit: ab 150 EUR
über 40 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit: ab 300 EUR

In Österreich gilt eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Wer diese leicht übertritt, bekommt eine Vormerkung im Führerscheinregister. Grundsätzlich erfolgt die Einleitung eines ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens. Wer 0,8 Promille übertrifft, verliert seinen Führerschein, muss eine Geldstrafe zahlen, die etwa bei 800 EUR beginnt und bis in den Bereich mehrerer tausend EUR gehen kann. Auch eine Nachschulung wird angeordnet.
Wer ohne Fahrzeug-Zulassungsschein unterwegs ist, zahlt 20 EUR Strafe. Wenn der Führerschein nicht dabei ist, werden 30 EUR fällig.
Unterlassung der Bildung einer Rettungsgasse kommt auf 50 EUR.
Wer beim Fahren ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss seine Geldbörse um 50 EUR erleichtern. Im Anzeigenfall kann auch eine Strafe von bis zu 72 Euro verhängt werden. Doch auch das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung ist keine Garantie für Straffreiheit. Schließlich sind gesetzlich alle Nebentätigkeiten verboten, die den Fahrer aus der Konzentration bringen und Fehler verursachen – das schließt Telefonieren nicht völlig aus. Lassen Sie das Telefon also am besten klingeln und lauschen Sie stattdessen dem Schnurren des Motors, genießen Sie die Natur, die wie ein Film vorbeizieht – denn immerhin befinden Sie sich im Urlaub!

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Foto: Karl Winkler (Wikimedia) - CC BY-SA 3.0
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