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Checkliste für Mietwägen - Einem gemieteten Gaul schaut man besser ins Maul

Die Vorteile mobiler Unabhängigkeit im Urlaub liegen auf der Hand.

Checkliste für Mietwägen
Checkliste für Mietwägen

Immerhin haben Tirol und Südtirol auch einige hübsche Plätze zu bieten, die vom öffentlichen Verkehrsnetz nicht erschlossen wurden. Viele, die nicht über ein eigenes Fahrzeug verfügen, begeben sich dann auf den Weg zum Autovermieter. Doch da gibt es so einiges zu beachten.

Notwendige Dokumente

Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der Vermietung, welche Dokumente benötigt werden (Führerschein, Personalausweis). Meistens ist heutzutage etwa die Vermietung ohne Kreditkarte nicht mehr möglich. Der Fahrzeuginhaber verschafft sich auf diese Weise eine Sicherheit, dass er den Kunden für entstandene Schäden belangen kann.

Lesen Sie den Mietvertrag genau durch und scheuen Sie nicht davor zurück, Fragen zu stellen, wenn Ihnen etwas unklar erscheint. Sie haben das Recht, alles genau zu erfragen.

Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz in der Regel nur für den Fahrzeuglenker gilt, der im Mietvertrag angeführt wird. Seien Sie sich dessen bewusst, falls sie mit dem Beifahrer während der Fahrt abwechseln möchten.

Beachten Sie auch eventuelle Altersbeschränkungen. Manche Vermieter fordern ein Mindestalter bzw. setzen manchmal auch voraus, dass der Mieter bereits mindestens ein Jahr im Besitz seines Führerscheins ist.

Zum verantwortungsvollen Abschluss des Vertrags gehört auch das Durchlesen des „Kleingedruckten“ – immer wieder verstecken sich hier zusätzliche Kosten. Mehrwertsteuer und Sondersteuer sollten im Mietpreis bereits enthalten sein. Auch Reinigungskosten sollten inkludiert sein. Einige Vermieter buchen Geldstrafen für Verkehrsdelikte und Falschparken ungefragt von der Kreditkarte ab und schlagen zusätzlich eine Verwaltungsgebühr darauf.

Achten Sie darauf, keine unnötigen Zusatzversicherungen abzuschließen, die sie nicht brauchen – wie etwa eine Gepäckversicherung oder dergleichen.

Kaution

Falls Sie eine Kaution hinterlegen müssen, verlangen Sie vom Vermieter eine Bestätigung über den geleisteten Betrag.

Tanken

Üblicherweise ist der Wagen bei der Anmietung vollgetankt und sollte in diesem Zustand auch wieder retourniert werden. Auf jeden Fall aber sollte der Wagen bei der Rückgabe die gleiche Tankfüllung aufweisen, die er hatte, als sie zum ersten Mal eingestiegen sind. Kontrollieren Sie zu diesem Zweck die Tankanzeige und klären Sie die Tankregelung im Vorfeld. Manche Vermieter bieten Auftanken als Sonderservice an, lassen sich aber auch entsprechend gut dafür bezahlen.

Mitführpflicht

Ausrüstung, die für private PKWs verpflichtend ist, muss natürlich auch im Mietwagen vorhanden sein. Dazu gehören eben Pannendreieck, Autoapotheke und Warnweste. Falls das Mietauto nicht über diese Gegenstände verfügt, muss der Mieter dennoch selber für die Ausrüstung sorgen.

Überprüfen Sie noch, ob Bordwerkzeug und Reserverad vorhanden sind und versichern Sie sich, dass Sie die richtigen Fahrzeugpapiere erhalten haben, die ja schließlich immer mitgeführt werden müssen.

Winterreifen

Auch bei den Bestimmungen für Winterreifen gibt es für Mietautos keine Ausnahmeregel. Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen sind sie Pflicht. Um völlig sicher zu gehen, bestehen Sie also im Fall eines Winterurlaubes schon im Vorhinein auf die entsprechende Bereifung. Sollte diese dann nicht vorhanden sein, können Sie die Annahme verweigern.

Rundgang machen

Unumgänglich ist der prüfende Rundgang, bevor man in ein Mietfahrzeug einsteigt. Vorhandene Dellen und Kratzer, Lackschäden, mangelhafte Beleuchtung und abgefahrene Reifen halten Sie am besten schriftlich fest. Auch das eine oder andere Foto hat schon mehr als einmal für klare Verhältnisse gesorgt. Ebenso sollte auch die Sauberkeit des Wagens gemeinsam mit dem Vermieter festgehalten werden.

Was tun bei einem Unfall?

Klären Sie unbedingt vor Fahrtantritt ab, was im Falle eines Unfalls zu tun ist. Sollte dann tatsächlich etwas im Urlaub passieren, sind Sie gut beraten, einen Europäischen Unfallbericht (den Sie etwa bei Autofahrerclubs bekommen oder im Internet downloaden können) auszufüllen und für alle Fälle die Polizei zur Protokollierung hinzuzuziehen.

Der Euro-Notruf 112 ist als europäische Notfallnummer in allen EU-Staaten kostenlos nutzbar und verbindet Sie mit der nächsten Sicherheitsleitstelle. Von dort werden dann Polizei, Rettung oder Feuerwehr alarmiert. Der Euro-Notruf ist von jedem Mobiltelefon und auch ohne SIM-Karte möglich.

Denken Sie allerdings daran, dass ihre Rufnummer nicht immer automatisch übertragen wird und legen Sie erst dann auf, wenn Sie dazu aufgefordert werden.

Lassen Sie das Fahrzeug nicht auf Eigeninitiative abschleppen oder reparieren, ehe Sie nicht den Vermieter kontaktiert haben.

Autoschlüssel sorgfältig verwahren

Vermeiden Sie es, den Schlüssel des Mietwagens jemand Fremdem zu übergeben. Wie hilfsbereit und freundlich er auch aussehen möge, es könnte ein Autodieb mit Schauspielerfahrung dahinter stecken, der sich mit dem Fahrzeug schließlich aus dem Staub macht und Sie damit durch die Finger schauen lässt.

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