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Verkehrsregeln im Tirol-Urlaub: Die wichtigsten Regelungen im Überblick

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Das Tiroler Straßengesetz legt die Regelungen für Verkehrsteilnehmer fest. Damit Sie im Urlaub auch sicher unterwegs und darüber informiert sind, haben wir nachfolgend die wichtigsten für Sie zusammengestellt.

Auf einigen Straßen in Nord- bzw. Osttirol herrscht Mautpflicht, darunter beispielsweise auf der Großglockner Hochalpenstraße, der Panoramastraße oder dem Kitzbüheler Horn. Für PKW- und Motorradfahrer gilt im Ortsgebiet eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, auf Schnellstraßen bzw. außerorts muss eine Geschwindigkeit von 100 km/h, auf Autobahnen 130 km/h eingehalten werden. 

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Alkohol bzw. Handy am Steuer

In Österreich liegt die Promillegrenze bei 0,5 bzw. 0,1 für LKW- und Busfahrer bzw. Besitzer eines Probeführerscheins. Wird man angehalten und liegt der Promillewert darüber, so muss mit einer Strafe gerechnet werden. Darüber hinaus ist auch das Telefonieren am Steuer verboten, außer man ist in Besitz einer Freisprecheinrichtung.
 

Warnweste und Verbandspaket

In Österreich muss im PKW eine Warnweste mitgeführt werden, wobei diese entweder orange, rot oder gelb sein kann und der ÖNORM EN 471 zu entsprechen hat. Außerhalb eines geschlossenen Ortes müssen Sie diese dann tragen, wenn Sie Ihr Fahrzeug verlassen und eine Fahrbahn betreten. Darüber hinaus muss jeder Fahrzeuglenker auch ein Warndreieck bzw. ein Verbandspaket mitführen. 
 

Kindersicherung und Gurte

Im Fahrzeug besteht zudem Gurtpflicht auf allen Sitzplätzen, Kinder, die eine Körpergröße von unter 1,50 Meter aufweisen bzw. unter 14 Jahre alt sind, müssen im PKW auf einem speziellen Kindersitz Platz nehmen. Diese müssen mit einem Gurt ausgestattet sein bzw. über eine entsprechende Rückhalteeinrichtung verfügen. 

 

Regelungen für Motorradfahrer

Motorradfahrer sind zum Tragen eines Helms verpflichtet und benötigen wie PKWs auf einer Autobahn eine Vignette. Auch bei Tag müssen Motorradfahrer mit Abblendlicht fahren. Zwischen dem 15. April und dem 31. Oktober dürfen darüber hinaus besonders laute Motorräder in den Bezirken Imst und Reutte bis zur deutschen Staatsgrenze nicht unterwegs sein.
 

Fahrzeugdokumente und Benzin

Für eine Einreise nach Österreich Tirol benötigen ausländische Reisende einen Zulassungsschein bzw. den nationalen Führerschein. Reisende, die nicht aus dem EU-Raum kommen, müssen eine deutschsprachige Übersetzung ihres Führerscheins bzw. einen zwischenstaatlichen Führerschein mitführen. 

 

Parken und Halten


Eine gelbe durchgehende Markierung am Rand der Fahrbahn zeigt ein Halte- bzw. Parkverbot an. Eine weiße Linie weist hingegen auf legale Parkplätze hin. Eine Kurzparkzone erkennt man an den Schildern „Kurzparkzone Anfang bzw. Ende“, wobei innerhalb solcher Zonen weitere Verbote auftreten können. Innerhalb einer Kurzparkzone benötigen Sie meistens einen Parkschein, dieser ist entweder bei einem Automaten, einer Trafik, in Tankstellen oder Bahnhöfen erhältlich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auch Parkscheine per Handy zu lösen. 

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