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Winterurlaub in Südtirol: Neue Skiregeln für die heurige Saison

Wer für die Wintersaison 2023/24 einen Skiurlaub in Südtirol geplant hat, sollte auf jeden Fall über die Skiregeln Bescheid wissen.

Skifahrer-Schild
Skifahrer-Schild

Skiregeln auf der Piste

In diesem Winter gelten in Südtirol neue Regelungen für alle Skifahrer, die vor allem das Engstellen bzw. das Überholen betreffen. Demnach müssen die Wintersportler vor dem Überholen sichergehen, dass dafür auch genügend Sicht bzw. Platz vorhanden ist, außerdem muss man beim Überholen auch auf den richtigen Abstand achten, damit Überholte dadurch nicht behindert werden. Darüber hinaus gibt es eine weitere Regelung, die Kreuzungen betrifft, um Unfälle zu vermeiden. So müssen sich Skifahrer zunächst vergewissern, ob ein anderer „von einer anderen Skipiste ankommt“, auch wenn derjenige von oben anfährt.

Anhalten verboten

Zudem gibt es ein striktes Verbot, dass besagt, dass man an unübersichtlichen Stellen, an Engstellen bzw. bei Kuppen nicht anhalten darf. Jeder, der diese Regeln nicht einhält, muss damit rechnen, zwischen 100 und 150 Euro Strafe zu zahlen. Außerdem muss in diesem Fall auch der Skipass abgegeben werden.

Keine offizielle Promillegrenze

Freunde des Après-Ski sollten ebenfalls achtgeben, da es in Südtirol streng verboten ist, nach dem Konsum von Alkohol Ski zu fahren. Rechtlich gesehen muss man also zu Fuß ins Tal marschieren, wenn bei einer Hütte alkoholische Getränke konsumiert wurden, da sonst Strafen zwischen 250 und 1000 Euro drohen können. Das Gesetz gibt hier keine offizielle Promillegrenze an, das heißt, man könnte also bereits nach dem Konsum von nur einem Bier zur Kasse gebeten werden.

Skitourengeher aufgepasst!

Ein weiteres No-Go ist das Betreten von Skipisten mit Schneeschuhen oder zu Fuß, außer es gibt tatsächlich einen dringenden Anlass dafür. Auch Skitourengeher sollten sich vorab informieren, ob der Berg bestiegen werden darf, da ein Pistenaufstieg auch mit Skiern normalerweise verboten ist. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Strafe von bis zu 150 Euro rechnen.

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