In der neuen Corona-Verordnung sind strengere Maßnahmen enthalten, damit das Virus so rasch wie möglich eingedämmt werden kann. Prinzipiell gilt, dass man Kontakte vermeiden und zu Hause bleiben soll, außerdem ist es untersagt, sich aus bzw. in ein Gemeindegebiet zu bewegen, außer man kann diese Bewegungen durch Dringlichkeit, Notwendigkeit, aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund von Arbeitserfordernissen entsprechend begründen. Auch innerhalb eines Gemeindegebietes sind nur Bewegungen aus Dringlichkeit, Notwendigkeit, aus gesundheitlichen bzw. beruflichen Gründen erlaubt. Beim Verlassen der Wohnung muss zudem eine Eigenerklärung mitgeführt werden. Individualsport bzw. Spaziergänge bleiben erlaubt, individuelle sportliche Aktivitäten mit dem Fahrrad bzw. zu Fuß dürfen dabei auch über die Grenzen der Gemeinde hinausführen. Im Freien sind motorische und sportliche Tätigkeiten zwischen 5 Uhr morgens bis 20 Uhr gestattet, dabei ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen, sofern man auf eine Person trifft, die nicht im eigenen Haushalt lebt. Darüber hinaus ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
13.02.2021
Aufgrund der Corona-Pandemie: Südtirol im harten Lockdown
Weiterhin geschlossen bleiben Restaurants und Bars, Zustelldienste und Abholservices sind nach wie vor erlaubt. Auf öffentlich zugänglichen Plätzen und Straßen dürfen allerdings keine Getränke bzw. Speisen konsumiert werden. Eingestellt wird die touristische Beherbergungstätigkeit, das heißt, Gäste dürfen nur mehr aus beruflichen Gründen in Hotels, Pensionen oder Gasthöfen übernachten.
Handel, Dienstleister, Handwerks- und Produktionsbetriebe
Weiterhin arbeiten können Produktions- und Handwerksbetriebe und Lebensmittelgeschäfte. Im Detailhandel werden die Tätigkeiten ausgesetzt, ausgenommen davon sind Tabakläden, Zeitungskioske und Apotheken. Hauszustellungen bzw. Verkäufe über die Distanz sind aber nach wie vor möglich. Dienstleistungen sind mit Ausnahme von Podologen, Barbieren und Friseuren ebenfalls ausgesetzt, wobei bei den zugelassenen Berufen vom Personal FFP2-Masken zu tragen sind.
Schulen im Fernunterricht
Der Unterricht wird in Mittel- und Oberschulen ab 8. Februar auf Fernunterricht umgestellt, die Grundschulen wechseln erst ab 11. Februar ins Home-Schooling. In den Faschingsferien haben die Schulen dann eine Woche lang geschlossen, ab dem 22. Februar können die Schüler wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren. Kindergärten, soziale Dienste sowie Kleinkindbetreuungsdienste bleiben geöffnet.
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