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Urlaubsplaner

11.06.2021

Aufgrund von Covid-19: Weitere Lockerungen für Südtirol

eit dem 7. Juni beginnt die Ausgangssperre in Südtirol erst um 24 Uhr, darüber hinaus wurden auch Lockerungen bei der CoronaPass- bzw. Maskenpflicht erlassen.

sommer
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Seit Montag, dem 7. Juni, dürfen sich Bewohner und Gäste in Südtirol bis 24 Uhr draußen aufhalten. Die Ausgangssperre beginnt also nun nicht mehr wie gehabt um 23 Uhr, sondern um Mitternacht und dauert bis 5 Uhr. Ab dem 21. Juni soll diese Maßnahme dann zur Gänze fallen. Darüber hinaus gibt es seit Freitag auch Lockerungen bei der CoronaPass- bzw. Maskenpflicht. So müssen FFP2-Masken nur mehr bei körpernahen Dienstleistungen getragen werden, wohingegen in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Gastlokalen bzw. in Geschäften eine chirurgische Maske ausreicht.

Kein CoronaPass ist nun in Beherbergungsbetrieben, in Freibädern, in Weiterbildungseinrichtungen und Bildungshäusern, in Einrichtungen der Jugendarbeit, in Archiven bzw. in Bibliotheken notwendig. Zudem sind auch Buffet-Dienste in der Gastronomie wieder möglich. Sitzen im Innenbereich eines Restaurants oder einer Bar mehr als vier Personen gemeinsam an einem Tisch, so braucht man weiterhin einen CoronaPass, dasselbe gilt auch bei Festivitäten im Anschluss an religiöse oder zivile Zeremonien bzw. für Fitnessstudios, Turnhallen, öffentliche Thermal- und Wellnessanlagen sowie Hallenbäder. Ebenso ist der Pass für eine Übernachtung in Gemeinschafts-Schlafräumen eines Berggasthauses, einer Herberge oder einer Schutzhütte erforderlich. Für einen Konzert-, Kino- oder Theaterbesuch wird nur dann ein CoronaPass benötigt, wenn mehr als die Hälfte an vorhandenen Sitzplätzen genutzt wird. Dieselben Regelungen gelten auch für Proben bzw. Aufführungen von Musikkapellen und Chören in Innenräumen. Um einen CoronaPass zu bekommen, muss man entweder von einer Corona-Infektion genesen sein, ein negatives Testergebnis vorweisen können oder eine Impfung haben.

Einfachere Rückreise für deutsche Gäste

Italien ist seit dem 6. Juni kein Corona-Risikogebiet mehr. Aus diesem Grund müssen sich deutsche Gäste, die in Südtirol oder Italien ihren Urlaub verbringen, auf der Rückreise nicht mehr registrieren. Was aufrecht bleibt, sind die Einreise-Regeln: Bei dieser müssen die Gäste einen negativen PCR- oder Antigen-Test mitführen, der in den letzten 48 Stunden durchgeführt wurde, auch wenn man vollständig genesen oder geimpft ist. Darüber hinaus ist bei der Einreise eine Online-Registrierung erforderlich.

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