Die Feiertagsregelungen lassen etwas mehr Bewegungsfreiheit zu, gleichzeitig appelliert man aber auch an die Eigenverantwortung der Menschen, die Weihnachtsfeiertage nicht dazu zu benützen, um Verwandte bzw. Freunde zu besuchen.
23.12.2020
Aufgrund der Corona-Pandemie: Regelungen für Südtirol bis 6. Jänner
Restaurants und Bars haben aber nach wie vor nicht geöffnet, auch der Einzelhandel bleibt im angegebenen Zeitraum geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte mit Produkten des täglichen Bedarfs, Tabaktrafiken, Zeitungskioske bzw. Apotheken. Geschlossen bleiben auch Dienstleistungen außer Bestattungsdienste, Wäschereien und Friseure. Möglich sind Abholdienste (bis 20 Uhr) bzw. Lieferdienste (bis 22 Uhr).
Ausgangssperre ab 22 Uhr
Untertags bleibt die Bewegungsfreiheit aufrecht, zwischen 22 und 5 Uhr gilt allerdings eine Ausgangssperre. Aus Gesundheits- und Arbeitsgründen bzw. bei dringenden Notwendigkeiten ist es erlaubt, sich außerhalb der Wohnung aufzuhalten. Die Hotels haben weitgehend geöffnet, jedoch dürfen sich dort nur Übernachtungsgäste aufhalten. Im engsten Kreis sind Feiern erlaubt, Events und Feste können aber keine stattfinden. Gemeint sind damit Feiern im engeren Familienkreis, es empfiehlt sich aber, die Feiern klein zu halten und nur enge Verwandte bzw. zwei Personen aus einem anderen Haushalt einzuladen.
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