Südtirol: Lockerung der Schutzmaskenpflicht
Mit den neuen Lockerungen möchte man der Normalität noch einen Schritt näher kommen. So beträgt der Sicherheitsabstand nun nicht mehr zwei, sondern nur mehr einen Meter, eine Schutzmaske muss man nur mehr dann tragen, wenn der Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Im Freien muss grundsätzlich kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Weiterhin eine Maske sollte man in Geschäften, Restaurants, Bars bzw. geschlossenen Räumen bei sich haben.
Quelle Foto: Hotel Plunhof ****S Südtirol
Quelle Foto: Hotel Plunhof ****S Südtirol
Neue Regeln gibt es außerdem für den Schwimmbadbetrieb. So dürfen ab Mittwoch auch Umkleidekabinen und Duschen geöffnet werden, allerdings sollte man den Abstand von einem Meter auch weiterhin einhalten. Für Kinder und Jugendliche wird es im Sommer außerdem Betreuungsangebote geben, wobei bei den Kindern zu Beginn ein Test durchgeführt werden soll, um eine sichere Betreuung garantieren zu können. Unter Einhaltung der aktuellen Sicherheitsbestimmungen können auch Veranstaltungen wie Sport- und Kulturevents, Ausstellungen und Messen zugelassen werden. Verboten sind zurzeit noch Zeltfeste sowie der Ausschank von Getränken und Speisen bei größeren Veranstaltungen.
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