Außerdem gibt es Unsicherheiten darüber, bis wie weit die Verordnungen des Staates greifen und ab wann die Regelungen des Landes gültig sind. Auch auf Landesebene gelten unterschiedliche Vorschriften, die davon abhängig sind, wie die jeweilige Gemeinde eingestuft ist.
09.11.2020
Aufgrund der Corona-Pandemie: Verschärfte Maßnahmen in Südtirol
Derzeit sind 23 Gemeinden sogenannte rote Zonen, diese darf man nur aus einem triftigen Grund betreten bzw. verlassen. Dazu gehören vor allem medizinische bzw. berufliche Gründe. Nach den Ferien werden die Grund- bzw. Mittelschulen bis zur ersten Klasse wieder öffnen, geschlossen bleiben hingegen Schönheitssalons und Friseure. In allen anderen Gemeinden bleiben Kindergärten sowie Grund- und Mittelschulen zur Gänze offen und man darf die Gemeinde jederzeit verlassen, außer zwischen 20 Uhr und 5 Uhr, da hier eine nächtliche Ausgangssperre vorherrscht.
Restaurants und Bars
In ganz Südtirol haben Restaurants und Bars derzeit geschlossen, von einigen dürfen aber sogenannte Arbeitermenüs angeboten werden. Auch der Einzelhandel – mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften – bleibt zu.
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